top of page

AGB Reha Service – Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel

​I. Geltung

​

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

​

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese Geschäftsbedingungen nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

​

II. Vertragsabschluss

​

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf grundsätzlich unserer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.

​

Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

​

III. Preise

​

Alle von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Umsatzsteuer.

​

Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir bei Geschäften mit Unternehmern berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

​

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

​

IV. Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen

​

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar bzw. entsprechend der vereinbarten Zahlungsart zu bezahlen.

​

Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

​

Zahlungen des Kunden gelten bei Unternehmergeschäften erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

​

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen bzw. die vertraglich vereinbarten Verzugszinsen zu verlangen.

​

Bei Geschäften zwischen Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB, sofern keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

​

V. Vertragsrücktritt

​

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines entsprechenden Antrages mangels kostendeckenden Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

​

Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren, soweit diese Vereinbarung rechtlich zulässig ist.

​

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

​

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen, soweit diese Vereinbarung rechtlich zulässig ist.

​

Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

​

Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) unterliegen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

​

Bei Kaufverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhält.

​

Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

​

Für die Ausübung des Rücktrittsrechts gelten die gesetzlichen Bestimmungen des FAGG. Der Verbraucher kann den Rücktritt insbesondere durch eine eindeutige Erklärung gegenüber unserem Unternehmen erklären.

​

Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die gesetzlichen Folgen des FAGG zu beachten. Dazu zählen insbesondere die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen sowie die gesetzlichen Regelungen zu den Kosten der Rücksendung.

​

Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die anteilige Zahlung für bereits erbrachte Leistungen. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

​

Das Rücktrittsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen gemäß § 18 FAGG.

​

VI. Mahn- und Inkassokosten

​

Der Vertragspartner verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges, die dem Gläubiger entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang zu ersetzen.

​

Bei Unternehmergeschäften kann insbesondere die gesetzlich vorgesehene Pauschale für Betreibungskosten in Höhe von EUR 40,00 verlangt werden. Darüber hinausgehende notwendige und angemessene Kosten können nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.

​

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verrechnung von Mahn- und Inkassokosten erfolgt nur im gesetzlich zulässigen und angemessenen Umfang.

​

VII. Lieferung, Transport und Annahmeverzug

​

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

​

Auf Wunsch werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert.

​

Für Transport bzw. Zustellung werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart, in Rechnung gestellt.

​

Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

​

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbetreibenden einzulagern.

​

Die Lagerkosten werden dem Kunden in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.

​

Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

VIII. Lieferfrist

​

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

​

Vereinbarte Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst mit vollständiger Klärung aller für die Leistung erforderlichen technischen und vertraglichen Einzelheiten sowie nach Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungspflichten durch den Kunden.

​

Wir sind berechtigt, vereinbarte Termine und Lieferfristen aus sachlich gerechtfertigten Gründen angemessen zu überschreiten.

​

Bei Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs setzt – soweit gesetzlich erforderlich – die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus.

​

IX. Erfüllungsort

​

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

​

X. Geringfügige Leistungsänderungen

​

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.

​

Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen, beispielsweise bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, sofern diese Abweichungen sachlich gerechtfertigt und dem Kunden zumutbar sind.

​

XI. Schadenersatz

​

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind bei Unternehmergeschäften in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Dies gilt nicht für Personenschäden sowie in Fällen, in denen eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen besteht.

​

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Einschränkung zwingender gesetzlicher Ansprüche des Verbrauchers erfolgt durch diese Bestimmung nicht.

​

Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, soweit ihm eine solche Datensicherung zumutbar ist. Für den Verlust von Daten und daraus resultierende Schäden haftet der Kunde nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist und der Schaden auf eine Verletzung seiner zumutbaren Datensicherungspflichten zurückzuführen ist.

​

XII. Produkthaftung

​

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

​

Eine Einschränkung zwingender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, wird durch diese Geschäftsbedingungen nicht vorgenommen.

​

Regressforderungen sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen bzw. beschränkt.

​

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

​

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig und vereinbart ist.

​

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene notwendige und angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

​

Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, soweit dieses nach den gesetzlichen Bestimmungen auf ihn übergeht.

​

XIV. Forderungsabtretungen

​

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab, soweit eine solche Vorausabtretung gesetzlich zulässig ist.

​

Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.

​

Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Offene-Posten-Liste, einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

​

Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden, soweit ein Abtretungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

​

XV. Zurückbehaltung

​

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation – außer in den Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt.

​

Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

XVI. Rechtswahl und Gerichtsstand

​

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zwingendes Verbraucherschutzrecht, entgegenstehen.

​

Die Vertragssprache ist Deutsch.

​

Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die jeweils zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern wird nur insoweit getroffen, als sie gesetzlich zulässig ist.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens ausschließlich örtlich zuständig, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

​

XVII. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

​

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der REHA SERVICE GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Diese sind auf unserer Website unter

https://rehaservice.at/datenschutz abrufbar.

​

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung relevanten Daten, insbesondere seiner Adresse, unverzüglich bekannt zu geben.

Soweit dem Kunden Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Texte oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung gestellt werden, bleiben sämtliche Rechte daran bei REHA SERVICE GmbH bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit entsprechender Zustimmung bzw. im gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.

​

XVIII. Salvatorische Klausel

​

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

​

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

​

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

bottom of page